Setzen Sie auf die Kraft der Sonne und produzieren Sie umweltfreundlichen Strom mit Photovoltaik.
Mit einer Photovoltaikanlage, beispielsweise auf Ihrem Hausdach, können Sie Ihren eigenen Solarstrom produzieren und dadurch Ihre Stromrechnung senken sowie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht direkt in Strom um und liefern dabei eine hohe Energieausbeute.
Dadurch können Sie an sonnigen Tagen Ihren Bedarf vollständig decken und überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. So profitieren Sie nicht nur von einem günstigeren Stromtarif, sondern können auch noch zusätzliche Einnahmen durch die Einspeisung von Strom generieren.
Zudem ist die Installation einer Photovoltaikanlage eine Investition in die Zukunft. Sie erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und verbessern Ihre Energiebilanz. Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage gibt es zudem zahlreiche Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodelle, die den Kauf erleichtern.
Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich sonnige Aussichten mit Photovoltaik!
Was spricht für uns?
Unsere Kunden stehen bei uns immer im Mittelpunkt. Gerne beraten wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch bei Ihnen vor Ort und beantworten alle Fragen.
Unser Ziel ist es, dass Sie mit unseren Dienstleistungen rundum zufrieden sind. Wir planen Ihr Projekt bis ins letzte Detail, stellen Ihnen eine umfangreiche Rentabilitätsanalyse vor und überreichen Ihnen ein unverbindliches Angebot ohne versteckte Kosten oder Haken.
Ihr PV-Anlage wird fachgerecht montiert und verkabelt. Die Abnahme erfolgt durch einen von uns beauftragten Elektomeister. Bis zur Anmeldung und letztendlichen Inbetriebnahme sind wir für Sie da und gewährleisten einen reibungslosen Projektabschluss.
„Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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Sonne & Solar GmbH
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